Behinderten

Allgemeine Informationen

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis; er enthält die persönlichen Daten des Inhabers/der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung.

Möchten Sie wissen, wie Sie einen Behindertenpass bekommen können und welche Unterlagen Sie hiefür benötigen?

Der Onlineratgeber Behindertenpass des BMASK hilft Ihnen dabei!

Wer bekommt den Behindertenpass?

Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wie erhält man den Behindertenpass?

Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular (nebenstehend) und legen Sie folgende Unterlagen in Kopie, gegebenenfalls übersetzt und in möglichst aktueller Fassung bei:

  • 1 aktuelles Lichtbild (3,5 x 4 cm)
  • Meldenachweis

  • Nachweis über allfällige gesetzliche Vertretung

Feststellung durch Sachverständige

Falls noch kein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach bundesgesetzlichen Vorschriften festgestellt wurde, erfolgt sie durch ärztliche Sachverständige beim Bundessozialamt. Aktuelle medizinische Befunde und Atteste sollen in diesem Fall dem Antrag beigelegt werden.

Alle Eingaben sowie die Ausstellung des Behindertenpasses sind gebührenfrei.

Wofür dient der Behindertenpass?

Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt Vorteile.

Kein Ausweisersatz

Der Behindertenpass ersetzt nicht den Ausweis nach § 29b der Straßenverkehrsordnung, der zum Beispiel für das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen benötigt wird. Dieser ist bei den Bezirksverwaltungsbehörden/Magistraten zu beantragen.

Kein Bescheid

Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit einem Bescheid betreffend die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes (Einstellungsschein), mit dem zum Beispiel ein erweiterter Kündigungsschutz verbunden ist.

Keine laufende finanzielle Leistung

Mit dem Behindertenpass ist keine laufende finanzielle Leistung wie eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, oder Erwerbsfähigkeitspension verbunden. Eine derartige Geldleistung ist bei den Sozialversicherungsträgern zu beantragen.

Nachweis für Finanzamt

Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden. Dieser abweisende Bescheid dient in diesem Falle als Nachweis im Sinne des § 35 Einkommenssteuergesetz.

Für nähere Auskünfte steht die örtlich zuständige
Landesstelle des Bundessozialamtes zur Verfügung.

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