ABAk seit 1999 erfolgreiches Projekt

 

1999 wurde ABAk von Verein Uniability (Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen) ins Leben gerufen und ist seither ein erfolgreiches Arbeitsintegratives Projekt.

"So wird u. a. Berufsorientierung, Bewerbungsoptimierung, das Trainieren von Bewerbungsgesprächen, die Kontaktnahme mit ArbeitgeberInnen und Information über die rechtlichen Rahmenbedindungen und Förderungen geboten", erläutert der ABAk-Berater, und führt aus: Mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen, wird die spezielle Praxis in der Begleitung von AkademikerInnen bei der Jobsuche so genutzt, dass durch Krisenintervention für betroffene ArbeitnehmerInnen ein möglicher Arbeitsplatzverlust verhindert werden sollNachrichten

Es stimmt leider, dass manche Bereiche moderner Behindertenpolitik dieser Bundesregierung völlig egal sind. Als Beispiel seien hier die Gleichstellung oder die Inklusion in der Schule genannt.

Im ersten Bereich sieht die Regierung seit Jahren zu, wie das schlechte Behindertengleichstellungsgesetz kaum Wirkung zeigt - und verlängert sich zynischer Weise selbst sogar noch die Fristen zur verpflichtend Schaffung von Barrierefreiheit bei Bundesbauten. Im zweitgenannten Bereich wurde kürzlich bekannt, dass immer mehr und mehr SchülerInnen in Sonderschulen gesteckt werden.

Beide Bereiche sind dramatisch - aber wenn man ehrlich ist, darf man von dieser Bundesregierung eigentlich gar nichts anders erwarten. Sie hat sich nie ernsthaft dafür ausgesprochen Inklusion umzusetzen oder Gleichstellung herbeizuführen.

Seit Anfang des Jahres ist ABAk "eine Arbeitsassistenz für AkademikerInnen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung mit einem erweiterten Angebot", hält Mag. Mark Wilson (ABAk) gegenüber BIZEPS-INFO fest.

 

Peer Counseling

Die Beratung der interessierte Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen und Akademie findet nach dem Peer Counseling-Prinzip, erklärt er und ergänzt: "Interessierte AbsolventInnen von Universitäten, Fachhochschulen und Akademien aus der Zielgruppe finden individuelle Beratung nach dem Peer Counseling-Prinzip (Betroffene beraten Betroffene)."

Entscheidend ist die verpflichtende Beteiligung der Länder und Kommunen an diesem wichtigen behindertenpolitischen Vorhaben. Denn: Ein NAP Behinderung ohne konkrete Maßnahmen behindert sich selbst und ein NAP ohne die Länder ist ein verhinderter NAP.

Der vorliegende Entwurf des NAP Behinderung hat das Potential zu einem großen Wurf - bei aller sinnvollen Kritik an ungenügenden Maßnahmen, Indikatoren und Zeithorizonten.

"Für die ÖAR sind die neuesten Zahlen bestürzend und lassen den Schluß zu, dass die bisherige Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit nicht gegriffen haben. Vor allem ist nun klar, dass die Lockerung des Kündigungsschutzes nicht länger als Argument gegen die Nicht-Einstellung behinderter Menschen gelten kann. Dieses Instrumentarium hat sich bewährt und darf nicht mehr länger zur Diskussion gestellt werden", fordert Mag. Michael Svoboda, Vizepräsident der ÖAR und Präsident des KOBV.